Ergänzung zur Datenschutzvereinbarung von Juniper
Argentinien – Datenexport
Bezüglich der argentinischen Anforderungen an die Übertragung personenbezogener Daten von Argentinien in andere Länder stellt Juniper seinen Kunden und Partnern, mit denen Juniper für die Bereitstellung von Produkten und/oder Services von Juniper einen vollständig durchgeführten, noch nicht abgelaufenen Vertrag in Schriftform eingegangen ist, die nachfolgenden Informationen bereit. Die nachfolgenden Vorschriften müssen in die Datenschutzvereinbarung einbezogen werden, die für Kunden, Partner oder Anbieter gilt (insofern anwendbar). Sämtliche nachfolgend nicht definierten Begriffe werden gemäß ihrer in der anwendbaren Datenschutzvereinbarung festgelegten Bedeutung verwendet.
„Argentinische Musterklausel“ bezeichnet die Mustervereinbarung für die internationale Übertragung personenbezogener Daten für den Fall der Zuweisung personenbezogener Daten (Contrato modelo de transferencia internacional de datos personales con motivo de la cesión de datos personales), der von der Nationalen Direktion für den Schutz personenbezogener Daten am 2. November 2016 genehmigt wurde.
Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Datenimporteur die Übertragung dieser personenbezogenen Daten von Argentinien in ein Land oder Gebiet außerhalb Argentiniens beinhaltet, bei dem es sich nicht um ein Land oder Gebiet handelt, das einen verbindlichen Angemessenheitsbeschluss der Nationalen Direktion für den Schutz personenbezogener Daten erhalten hat (ein „Argentinien-Transfer“), unterliegt ein solcher Argentinien-Transfer den hierin durch Verweis aufgenommenen argentinischen Modellklauseln oder anderen verbindlichen und angemessenen Transfermechanismen, die ein angemessenes Schutzniveau in Übereinstimmung mit den Datenschutzanforderungen bieten. Im Falle jeglicher Konflikte zwischen den Bestimmungen der argentinischen Musterklauseln und der Datenschutzvereinbarung haben die argentinischen Musterklauseln Vorrang.