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Richtlinien für den Einsatz von Verkehrspolizisten

Die folgenden allgemeinen Richtlinien beziehen sich auf den Einsatz von Verkehrspolizisten:

  • Es kann nur ein Policertyp auf die Ein- oder Ausgabe derselben physischen oder logischen Schnittstelle angewendet werden. Sie dürfen z. B. keinen Policer und einen hierarchischen Policer in die gleiche Richtung an derselben logischen Schnittstelle anwenden.

  • Die Verkettung von Policern, d. h. das Anwenden von Policern sowohl auf einen Port als auch auf die logischen Schnittstellen dieses Ports, ist nicht zulässig.

  • Pro physischer oder logischer Schnittstelle werden maximal 64 Policer unterstützt, sofern keine BA-Klassifizierung (Behavior Aggregate) – Datenverkehrsklassifizierung basierend auf CoS-Werten in den Paket-Headern – auf die logische Schnittstelle angewendet wird.

  • Der Polizist sollte unabhängig von der BA-Einstufung sein. Ohne BA-Klassifizierung wird der gesamte Datenverkehr auf einer Schnittstelle je nach Konfiguration entweder als beschleunigte Weiterleitung (EF) oder als Nicht-EF behandelt. Bei der BA-Klassifizierung kann eine physische oder logische Schnittstelle bis zu 64 Polizisten unterstützen. Bei der Schnittstelle kann es sich um eine physische oder logische Schnittstelle handeln.

  • Bei der BA-Klassifizierung wird der sonstige Datenverkehr (der Datenverkehr, der mit keinem der DSCP/EXP-Bits der BA-Klassifizierung übereinstimmt) als Nicht-EF-Datenverkehr überwacht. Für diesen Verkehr sind keine separaten Policer installiert.

  • Policer können nur auf Unicast-Pakete angewendet werden. Informationen zum Konfigurieren eines Filters für überfluteten Datenverkehr finden Sie unter Anwenden von Weiterleitungstabellenfiltern.Applying Forwarding Table Filters