Richtlinien für den Einsatz von Verkehrspolizisten
Die folgenden allgemeinen Richtlinien beziehen sich auf den Einsatz von Verkehrspolizisten:
Es kann nur ein Policertyp auf die Ein- oder Ausgabe derselben physischen oder logischen Schnittstelle angewendet werden. Sie dürfen z. B. keinen Policer und einen hierarchischen Policer in die gleiche Richtung an derselben logischen Schnittstelle anwenden.
Die Verkettung von Policern, d. h. das Anwenden von Policern sowohl auf einen Port als auch auf die logischen Schnittstellen dieses Ports, ist nicht zulässig.
Pro physischer oder logischer Schnittstelle werden maximal 64 Policer unterstützt, sofern keine BA-Klassifizierung (Behavior Aggregate) – Datenverkehrsklassifizierung basierend auf CoS-Werten in den Paket-Headern – auf die logische Schnittstelle angewendet wird.
Der Polizist sollte unabhängig von der BA-Einstufung sein. Ohne BA-Klassifizierung wird der gesamte Datenverkehr auf einer Schnittstelle je nach Konfiguration entweder als beschleunigte Weiterleitung (EF) oder als Nicht-EF behandelt. Bei der BA-Klassifizierung kann eine physische oder logische Schnittstelle bis zu 64 Polizisten unterstützen. Bei der Schnittstelle kann es sich um eine physische oder logische Schnittstelle handeln.
Bei der BA-Klassifizierung wird der sonstige Datenverkehr (der Datenverkehr, der mit keinem der DSCP/EXP-Bits der BA-Klassifizierung übereinstimmt) als Nicht-EF-Datenverkehr überwacht. Für diesen Verkehr sind keine separaten Policer installiert.
Policer können nur auf Unicast-Pakete angewendet werden. Informationen zum Konfigurieren eines Filters für überfluteten Datenverkehr finden Sie unter Anwenden von Weiterleitungstabellenfiltern.Applying Forwarding Table Filters